Der Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen ist eine attraktive Finanzierungsmöglichkeit, um Dein energetisches Sanierungsprojekt am Wohngebäude erfolgreich umzusetzen. Hast Du bereits eine Zuschussförderung der KfW oder des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten? Dann kannst Du mit diesem Kredit zu besonders günstigen Konditionen zusätzliche Verbesserungen realisieren. Ab dem 1. Januar 2024 ergänzt der Ergänzungskredit bestehende Förderungen und bietet Dir flexible Optionen für Deinen individuellen Sanierungsplan.
Die wichtigsten Vorteile auf einen Blick
Maximale Kredithöhe
Du erhältst einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit, der zusätzlich zu Deiner bestehenden Zuschussförderung zur Verfügung steht.Besonders niedrige Zinsen
- Mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro kannst Du den Ergänzungskredit zu extra günstigen Zinsen erhalten – der effektive Jahreszins beginnt bereits ab 0,01 %, je nach gewählter Laufzeit und Zinsbindung.
- Dir stehen unterschiedliche Kreditvarianten zur Auswahl: Annuitätendarlehen mit regelmäßigen Raten oder ein endfälliges Darlehen, bei dem Du während der Laufzeit nur die Zinsen zahlst und den gesamten Betrag am Ende zurückführst.
Flexible Konditionen und Laufzeiten
- Annuitätendarlehen: Hier kannst Du in den ersten Jahren tilgungsfrei starten und danach konstante Monatsraten zahlen.
- Endfälliges Darlehen: Du zahlst während der gesamten Laufzeit nur Zinsen und führst den Kreditbetrag am Ende in einer Summe zurück.
Beispielzinsen für das Annuitätendarlehen:
- Laufzeit 4–5 Jahre, Zinsbindung 5 Jahre: Effektiver Jahreszins ab 0,01 %
- Laufzeit 11–25 Jahre, Zinsbindung 10 Jahre: Effektiver Jahreszins ab 1,42 %
Für wen ist der Kredit gedacht?
Der Ergänzungskredit richtet sich an Dich, wenn Du:- bereits eine Zuschusszusage der KfW oder des BAFA für eine energetische Maßnahme erhalten hast,
- Eigentümer eines förderfähigen Wohngebäudes bist und die Wohneinheit selbst bewohnst (für den Ergänzungskredit Plus mit einem Jahreseinkommen bis 90.000 Euro),
- oder Du eine Förderung für ein Mehrfamilienhaus, eine Wohnungseigentümergemeinschaft oder ein Unternehmen beantragen möchtest.
So läuft der Antrag für den Ergänzungskredit ab
Du kannst den Ergänzungskredit nur in Verbindung mit einer bereits bewilligten Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung beantragen. Diese muss gemäß der Richtlinie “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen” (BEG EM) bewilligt worden sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
In 6 Schritten zum Ergänzungskredit
- Zuschusszusage erhalten: Voraussetzung ist eine bewilligte Förderung der KfW oder des BAFA für eine Einzelmaßnahme.
- Finanzierungspartner auswählen: Du stellst den Antrag über deinen Finanzierungspartner.
- Eigentums- und Einkommensnachweise erbringen: Für Haushalte unter 90.000 Euro ist ein Einkommensnachweis notwendig.
- Kredit abrufen: Innerhalb von 12 Monaten kannst Du den Kreditbetrag ganz oder in Teilbeträgen abrufen.
- Vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung nutzen: Innerhalb der ersten Zinsbindungsfrist kannst Du jederzeit eine Sondertilgung vornehmen.
- Nachweise einreichen: Nach Umsetzung der Maßnahmen reichst Du die Rechnungen und weitere Nachweise ein
Nutze die Fördermöglichkeiten für Deine Sanierung!
Mach deine Immobilie energieeffizient und nachhaltig – profitiere von den Vorteilen des Ergänzungskredits und trage zu einem umweltfreundlichen Wohnen bei. Dein Finanzierungspartner unterstützt dich gerne in allen Fragen rund um den Kredit und die Förderbedingungen.